Pflege und Betreuung

Versorgung

Die pflegerische Versorgung umfasst alle notwendigen Verrichtungen, bei denen unsere Bewohner Unterstützung in unterschiedlicher Form (Anleitung, Beaufsichtigung, Mithilfe, teilweise/vollständige Übernahme) benötigen.

Diese Unterstützungsleistungen finden Anwendung bei allen Aspekten körperlicher und psychischer Beeinträchtigung. Die Pflegemaßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Bewohnern, den Angehörigen und ggf. Betreuern geplant und festgelegt.

Es gilt das richtige Maß an Unterstützung festzulegen, um einerseits ein Versorgungsdefizit zu vermeiden und andererseits Überbetreuung zu verhindern. Um die Maßnahmen dem jeweiligen Stand der Möglichkeiten der Bewohner anzupassen, finden regelmäßige Pflegevisiten durch die Pflegefachkräfte statt.

Die Visitenergebnisse unterfallen der Evaluation durch die pflegerischen Leitungskräfte. Alle pflegerischen Tätigkeiten unterliegen dem Anspruch, dass unsere Bewohner so viel an Autonomie zurückerlangen sollen, wie möglich. In bestimmten Einzelfällen kann nach Absprache hiervon abgewichen werden (z.B. in der Palliativversorgung).

Die Bevorratung und Abgabe der benötigten Medikamente, die Sicherstellung von Heil- und Hilfsmitteln, die Organisation und Assistenz ärztlicher Visiten, sowie die Kooperation mit den weiteren Behandlern der Bewohner stellen zusätzliche Elemente der pflegerischen Versorgung dar.

Gemeinschafts- und Gruppenveranstaltungen

Aktivierende Elemente in Form von Gedächtnistrainings, Spielen, körperlichen Übungen im Sitzen/Stehen, Geschicklichkeits- und Kräftigungstrainings, Gehübungen, Singen, Vorlesen, Ratespielen und vieles mehr stehen neben Spaziergängen und Ausflügen auf dem Programm. Je nach Bedarf können einzelne Elemente auch als Einzelaktivierung angeboten werden.

Das regionale Brauchtum, sowie seelsorgerische Angebote bzw. Gottesdienste gehören ebenso in diese Kategorie.

Angehörige

Die Zusammenarbeit mit den Angehörigen beginnt bereits vor der Erstaufnahme der Bewohner. Dem orientierenden Gespräch mit Mitarbeitern der Verwaltung folgt alsbald ein pflegerisches Grundlagengespräch, das einen ersten virtuellen Eindruck der Versorgungssituation des Bewohners wiedergibt.
Nach der Erstaufnahme bleibt der Angehörigenkontakt weiter erhalten, um eventuelle Situationsveränderungen zu besprechen. Die Angehörigen bleiben während der gesamten Verweildauer des Bewohners in der Einrichtung Ansprech- und Entscheidungspartner (Bevollmächtigung/Betreuung vorausgesetzt). Es finden unterjährig Angehörigenbesprechungen in der Einrichtung statt.

Friseur

Die Friseurleistungen werden durch externe Dienstleister gegen Rechnung innerhalb der Einrichtung erbracht.

Fußpflege

Soweit die nichtmedizinische Fußpflege ausreichend ist, gilt Dasselbe wie unter „Friseur“ beschrieben. Ärztlich verordnungsfähige Fußpflege bei insulinpflichtigen Diabetikern wird durch hierfür ausgebildete Podologen erbracht.

Ärzte

In der Regel bleiben die Bewohner Patienten der bisherigen Hausärzte. Wo eine ärztliche Weiterbetreuung, z.B. aus Entfernungsgründen, nicht mehr möglich ist, vermittelt die Einrichtung an den Heimarzt. Es bleibt dem Bewohner, bzw. den Angehörigen / Betreuern jedoch freigestellt eine alternative ärztliche Betreuung zu wählen.

Therapeuten

Ärztlich verordnete Therapieformen (in der Regel Ergo-/Logo-/Physiotherapie) werden durch externe Dienstleister in der Einrichtung durchgeführt.